Rechnungsendsumme Brutto korrigiert (bedeutet, dass von der Versicherung Rechnungspositionen oder -beträge nicht anerkannt wurden, welche in Summe dem Nichtzahlungsbetrag entsprechen), bereinigt durch den Abzug von Selbstbehalt und Gesamt-SV-Anteil. Dieser Betrag ist der von der Versicherung anerkannte Zahlungsbetrag, auf Basis der Vereinbarung der Leistungstabelle des VVO für einen Leistungserbringer