OMDS 3.0 Nutzungsbedingungen für den Download veröffentlichter Normen
Dokument: ON_0_1
Status: Freigegebener Standard
Version 2
Kurzbeschreibung
Die Normen des OMDS 3.0 beschreiben die Standardisierung der Prozesse zwischen Maklersystemen und Versicherungssystemen.
Das vorliegende Dokument beschreibt die rechtlichen Bedingungen, unter denen die Normen sowie Ergebnisse, Zwischenergebnisse und Arbeitsgrundlagen des OMDS 3.0 genutzt werden können.
Name Änderung Datum
Dr. Ignaz Geiger Erstfassung 20.2.2017
Dr. Ignaz Geiger Änderungen Mag. Eltner eingearbeitet 20.3.2017
Voraussetzungen: keine
Rechtliche Hinweise: keine
1. Einleitung
OMDS 3.0 ist eine Plattform der Versicherungsunternehmen in Österreich, die das Ziel verfolgt die webbasierten Prozesse zwischen Versicherungsunternehmen und Maklern bzw. Herstellern von Maklersoftware zu vereinheitlichen und zu optimieren. Zu diesem Zwecke werden von den Versicherungsunternehmen und Maklern bzw. Softwareherstellern gemeinsame Standards für Webservices entwickelt, in Form von „Normen“ veröffentlicht und für die Umsetzung zur Verfügung gestellt.
Die vorliegenden Nutzungsbedingungen regeln die rechtlichen Rahmenbedingungen, unter denen die Normen genutzt werden dürfen.
2. Geltung der Nutzungsbedingungen
Der Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs ( in der Folge VVO) stellt die Normen des OMDS 3.0 sowie alle zugehörigen Modelle, Dateien, Anleitungen o.ä. (Nachfolgend unter dem Begriff „Normen“ subsummiert) den Nutzern über einen Portalzugang auf der Website des Versicherungsverbandes Österreich unentgeltlich zur Verfügung.
Voraussetzung für die Nutzung der Normen ist eine Registrierung auf der Website des VVO. Mit der Registrierung erklärt sich der Nutzer mit den vorliegenden Bedingungen einverstanden und gibt die Einwilligung. Abweichende und/oder ergänzende Bestimmungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des VVO.
Nach erfolgreicher Registrierung stehen dem Nutzer die Normen zum Download bereit.
Die Nutzungsbedingungen gelten für die zum Zeitpunkt der Registrierung jeweils gültige Version. Die aktuell gültige Fassung kann jederzeit online auf der Webseite des VVO eingesehen werden.
Bei Änderungen der Nutzungsbedingungen werden die Nutzer per E-Mail benachrichtigt. Sofern die Normen nach Inkrafttreten einer Änderung der Nutzungsbedingungen und darauffolgender Benachrichtigung weiterhin genutzt werden, gelten diese als angenommen.
Sollte der Nutzer mit den Änderungen nicht einverstanden sein, kann das Nutzungsverhä̈ltnis gekündigt werden.
Wird gegen die Bestimmungen dieser Bedingungen verstoßen, erlischt automatisch das Recht zur weiteren Nutzung der Normen.
OMDS 3.0-Normen stehen während ihrer Entwicklung den Mitgliedern der OMDS 3.0 Gremien (Fachausschüsse, Steuerungskreis, Lenkungsausschuss, Versicherungsverband) zur Überprüfung und testweisen Nutzung zur Verfügung.
Mit der Freigabe durch den Lenkungsausschuss werden die Normen veröffentlicht und stehen allen registrierten Benutzern über die Website des VVO zur Verfügung.
3. Zugang zum Portal / Nutzungsvoraussetzungen
Die Freischaltung zum Normenportal von OMDS 3.0 setzt eine Registrierung voraus. Hierfür steht ein Webformular auf der Webseite des VVO zur Verfügung. Nach erfolgreicher Registrierung stehen die Nutzungsbedingungen als pdf-Datei zum Download bereit und können vom Nutzer eingesehen werden.
Durch Akzeptieren der Nutzungsbedingungen im Portal stehen die Normen des OMDS 3.0 zum Download bereit.
Der Nutzer erkennt an, dass die OMDS 3.0-Normen sowie die in diesem Zusammenhang bereit gestellten Unterlagen und Arbeitsergebnisse urheberrechtlich geschützt sind.
Der Nutzer ist verpflichtet, seine für die Nutzung des Normenportals vergebene Benutzerkennung und das dazugehörige Passwort vertraulich zu behandeln und diese nicht an Dritte weiterzugeben.
4. Rechte des Nutzers
Dem Nutzer wird ein nicht-ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unter-lizenzierbares Recht zur Nutzung der Normen des OMDS 3.0 eingeräumt.
Der Nutzer darf die angefertigten Urheberrechtsvermerke nicht entfernen, unkenntlich machen oder ändern. Erweiterungen sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den VVO (siehe oben) zulässig.
Der Nutzer darf die Normen speichern und weitere Kopien anfertigen, soweit dies der Umsetzung von Normen in eigenen oder fremden Systemen und der in diesem Zusammenhang evtl. Beauftragung Dritter erforderlich ist. Bei lediglich auszugsweiser Vervielfältigung von Normen sind die Kopien mit entsprechenden Quellenverweisen und der Angabe der Nummer der jeweiligen OMDS 3.0-Norm zu kennzeichnen. Der Urheberrechtsvermerk von OMDS 3.0 ist vom Nutzer auch auf allen vom Nutzer angefertigten Kopien wiederzugeben.
Der Nutzer darf die bereitgestellten Normen und Dokumente für eigene Anwendungszwecke bearbeiten, insb. modifizieren und/oder erweitern.
Der Nutzer darf aus von ihm vorgenommenen Modifikationen und/oder Erweiterungen der Normen und/oder Dokumente keine Rechte gegenüber dem VVO geltend machen, sodass OMDS 3.0 in der eigenen Weiterentwicklung der Normen in keiner Weise eingeschränkt ist.
Der Nutzer darf die Normen im Rahmen des mit den Normen verfolgten Zwecks umsetzen und implementieren. Das gilt auch, soweit die bereit gestellten Normen Software beinhalten.
Der Nutzer darf keine von den Normen abgeleiteten Normen erstellen.
Alle in diesen Nutzungsbedingungen nicht ausdrücklich dem Nutzer eingeräumten Rechte verbleiben beim VVO.
5. Datenschutz
Der VVO wird alle personenbezogenen Daten des Nutzers, die im Zusammenhang mit der Nutzung des OMDS 3.0-Normenportals zugänglich werden, nur zur Durchführung im Rahmen des Nutzungsvertrags verwenden und vertraulich behandeln.
Der VVO weist darauf hin, dass OMDS 3.0 bestimmte Daten bei der Nutzung des Normenportals für statistische Zwecke erfasst und auswertet.
6. Dauer des Nutzungsrechts, Kündigung
Das Nutzungsrecht des Nutzers beginnt mit Freischaltung der Nutzung durch den VVO nach erfolgreicher Registrierung und Akzeptieren der Nutzungsbedingungen.
Der Nutzer kann die Registrierung jederzeit mittels eines Webformulars im VVO Portal über seine Zugangsdaten kündigen
Der VVO kann das Nutzungsrecht des Nutzers nur aus wichtigem Grund kündigen oder einschränken. Ein wichtiger Grund liegt insb. vor, wenn der Nutzer gegen wesentliche Pflichten dieser Nutzungsbedingungen verstößt und diesen Verstoß und die Folgen daraus nicht innerhalb einer Frist von maximal 30 Tagen abgestellt und die Folgen beseitigt hat.
7. Mängelbeseitigung
Der VVO übernimmt keine Pflicht zur Mängelbeseitigung und ist nicht verpflichtet, Fehler im Normenportal zu beheben. Alle Ansprüche wegen Mängeln des OMDS 3.0 werden ausgeschlossen.
Soweit OMDS 3.0 im Normenportal Links zu anderen Seiten im Internet zur Verfügung stellt, weist der VVO darauf hin, dass der VVO keinen Einfluss auf die Gestaltung und den Inhalt der Seiten hat, auf die verlinkt wird. Der VVO übernimmt keine Gewährleistung und/oder Haftung für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der auf diesen Websites bereitgestellten Daten, Informationen oder Inhalte.
8. Haftung
Der Nutzer stellt den VVO von allen Ansprüchen Dritter wegen Schutzrechtsverletzungen bzgl. der Nutzung der Normen und/oder Dokumente frei. Der Nutzer wird den VVO unverzüglich schriftlich über geltend gemachte Ansprüche informieren.
Im Hinblick darauf, dass OMDS 3.0 dem Nutzer die Normen unentgeltlich zur Verfügung stellt, wird die Gewährleistung und/oder Haftung jede Form der Fahrlässigkeit sowie, soweit gesetzlich zulässig, auch für verschuldensunabhängige Haftung ausgeschlossen.
9. Vertraulichkeit
Übermittelt der Nutzer an den VVO Informationen, die als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Nutzers zu werten und als solche von ihm zu kennzeichnen sind, wird der VVO diese vertraulich behandeln.
Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung gilt nicht für Ideen, Konzeptionen, Know-how und Techniken, die sich auf die Erstellung von Normen beziehen, und auch nicht für Daten, die OMDS 3.0 bereits bekannt sind oder unabhängig von der Nutzung des Normenportals bekannt waren.
Der VVO verpflichtet die Mitarbeiter am OMDS 3.0 zur Wahrung der Vertraulichkeit.
OMDS 3.0 darf das Unternehmen des Nutzers in eine Referenzliste aufnehmen und stellt allen Nutzern eine Liste der implementierten Normen aller Nutzer bzw. Unternehmen zur Verfügung.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht.
Gerichtsstand ist am Sitz des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreich (VVO)